| BRD ist kein Staat - Das Grundgesetz ist erloschen |
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| Samstag, 24. Januar 2009 um 20:31 Uhr | |||
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Die Kapitulationsurkunden
der Deutschen Wehrmacht vom 07.05.1945 und 09.05.1945 beendeten zwar
die Kampfhandlungen, nicht jedoch die Existenz des Deutschen Reiches.
Die Regierung des Reiches wurde am 23.05.1945 verhaftet. Ein
Friedensvertrag wurde nicht geschlossen, weder mit der BRD noch mit der
ehemaligen DDR, und steht bis heute aus. Das Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (Präsidentin Prof. Dr. Jutta Limbach) urteilte am 31.7.1973
[BVerfGE Bd. 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058] and on the 21st of
October in 1987 [Bd.77, S.137,150,154,160,167] einstimmig und
wunschgemäß, daß das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei,
sondern fortbestehe. Hier S.15-16: ... \"Das Grundgesetz -- nicht nur
eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon
aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und
weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später
untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art.
23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. ... Das
Deutsche Reich (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266
(277); 3,288 (319f); 5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor
Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation,
insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht
handlungsfähig ... Verantwortung für „Deutschland als Ganzes\"(=
Deutsches Reich) tragen -- auch -- die vier Mächte. Die BRD ist nicht
\"Rechtsnachfolger\" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch
mit dem Staat \"Deutsches Reich\", -- in bezug auf seine räumliche
Ausdehnung allerdings \"teilidentisch\", so daß insoweit die Identität
keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also,
was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anbelangt, nicht das ganze
Deutschland unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk
des Völkerrechtssubjekts \"Deutschland\" (Deutsches Reich) ... und ein
einheitliches Staatsgebiet „Deutschland\" (Deutsches Reich) ...
anerkennt. Sie (= die Bundesrepublik) beschränkt staatsrechtlich ihre
Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. \"Die BRD
stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in
dieser Erklärung erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten
werden, d. h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung
nicht beabsichtigt ist\". Bundeskanzleramtprotokoll zur Verhandlung vom
17.07.1990 in Paris, Anlage Nr. 354 B. (Weiter dazu Dissertation von
Dr. Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland)
Mehr Info_ http://www.bilderberg.de.tt http://www.infokrieg.tv
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