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Die BRD GmbH
Rechtslage in der BRD Drucken
Freitag, 20. August 2010 um 12:10 Uhr

Hier einmal zusammengefasst die rechtliche Situation in der BRD

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html


Ein Auszug:

1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deut (BVerfGE 36, 1 (15)BVerfGE 36, 1 (16)) sche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). BVerfGE 36, 1 (16)BVerfGE 36, 1 (17)Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 [158]). Deshalb war z.B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 [354]).


Bitte in der quelle weiterlesen:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html

 
BRD GmbH Europa Drucken
Dienstag, 23. Februar 2010 um 11:44 Uhr

 
Demokratie in der BRD abgeschafft!! Drucken
Montag, 15. Juni 2009 um 18:41 Uhr

Soffin außer Kontrolle.

Das Volk und die Parlamentarier haben bei der Verteilung von 500 Milliarden Steuergelder an die Banken nichts  mitzureden!!

 
Wem gehört die BRD? Beitrag ARD Panorama Drucken
Sonntag, 04. Januar 2009 um 17:28 Uhr

Kurzversion - Originallink
 
BRD ist kein Staat - Das Grundgesetz ist erloschen Drucken
Samstag, 24. Januar 2009 um 20:31 Uhr


Die Kapitulationsurkunden der Deutschen Wehrmacht vom 07.05.1945 und 09.05.1945 beendeten zwar die Kampfhandlungen, nicht jedoch die Existenz des Deutschen Reiches. Die Regierung des Reiches wurde am 23.05.1945 verhaftet. Ein Friedensvertrag wurde nicht geschlossen, weder mit der BRD noch mit der ehemaligen DDR, und steht bis heute aus. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Präsidentin Prof. Dr. Jutta Limbach) urteilte am 31.7.1973 [BVerfGE Bd. 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058] and on the 21st of October in 1987 [Bd.77, S.137,150,154,160,167] einstimmig und wunschgemäß, daß das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, sondern fortbestehe. Hier S.15-16: ... \"Das Grundgesetz -- nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. ... Das Deutsche Reich (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f); 5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig ... Verantwortung für „Deutschland als Ganzes\"(= Deutsches Reich) tragen -- auch -- die vier Mächte. Die BRD ist nicht \"Rechtsnachfolger\" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat \"Deutsches Reich\", -- in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings \"teilidentisch\", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anbelangt, nicht das ganze Deutschland unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts \"Deutschland\" (Deutsches Reich) ... und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland\" (Deutsches Reich) ... anerkennt. Sie (= die Bundesrepublik) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. \"Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, d. h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt ist\". Bundeskanzleramtprotokoll zur Verhandlung vom 17.07.1990 in Paris, Anlage Nr. 354 B. (Weiter dazu Dissertation von Dr. Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland) Mehr Info_ http://www.bilderberg.de.tt http://www.infokrieg.tv


 
Wiedervereinigung = Wiederherstellung des Deutschen Reiches! - Otto Schily 1989 Drucken
Donnerstag, 26. Juni 2008 um 18:49 Uhr

Otto Schily sagte im Oktober 1989  - Die Wiedervereinigung ist die Wiederherstellung des Deutschen Reiches.

 
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